Viele Vereine stehen zurzeit vor der gleichen Herausforderung. Eine Jahreshauptversammlung ist satzungsgemäß vorgeschrieben, aber die aktuelle Corona-Verordnung und fehlende Veranstaltungsräume verhindern dies. Nun gibt es Unterstützung des Landkreises Celle für coronakonforme Veranstaltungen.

"Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Dezember beschlossen, dass eingetragene Vereine aus dem Landkreis Celle kreiseigene Räume für die Durchführung von satzungsgemäß vorgeschriebenen Veranstaltungen (wie zum Beispiel Jahreshauptversammlungen) im Rahmen der Möglichkeiten kostenfrei nutzen können, wenn und soweit coronabedingt keine privatwirtschaftlichen Veranstaltungsräume zu Verfügung stehen. Voraussetzung ist zudem, dass die Veranstaltungen nach der gültigen Corona-Verordnung zulässig sind.

Im Rahmen der Möglichkeiten stellt der Landkreis Celle seine Sitzungs- und Veranstaltungsräume seit Jahren auf Antrag auch Dritten für Veranstaltungen zur Verfügung. Kommerzielle Nutzer sind ausgeschlossen, denn der Landkreis möchte nicht in Konkurrenz zu gewerblichen bzw. gastronomischen Raumanbietern treten. Ausnahmen bestehen im Einzelfall für kleinere kulturelle oder künstlerische Darbietungen, um die kulturelle Vielfalt im Landkreis Celle zu fördern. Für politische Veranstaltungen stehen kreiseigene Räumlichkeiten aus Neutralitätsgründen nicht zur Verfügung.

Wenn eingetragene Vereine wegen der derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregeln gehindert sind, Veranstaltungen wie oben beschrieben in ihren Vereinsheimen durchzuführen, kann der Landkreis hierfür seine ausreichend großen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Allerdings sollte dadurch gerade während der Corona-Pandemie kein kostenfreies Konkurrenzangebot zu gewerblichen gastronomischen Raumangeboten geschaffen werden."

Quelle: https://www.landkreis-celle.de...