Alle landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis Celle, die temporär Erntehelfer*innen beschäftigen, die in Sammelunterkünften untergebracht werden, müssen ab Montag, den 24.05.2021 zunächst bei der Einreise und dann mindestens zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.

Der Landkreis Celle hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen die unter https://t1p.de/i6h6 abrufbar ist.

"Testungen können mit einem PCR-Test oder einen Antigen-Test erfolgen. Verwendete Antigentests müssen auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt sein. Selbsttestungen sind nur zulässig, wenn sie unter Aufsicht einer geschulten Person des Betriebes vorgenommen werden. Sollte ein Test positiv ausfallen, muss das Gesundheitsamt des Landkreises Celle unverzüglich informiert werden. Dazu sind der Vorname, der Name, die Adresse und eine Telefonnummer der betroffenen Person an das Gesundheitsamt zu übermitteln.

Die Verfügung ist notwendig, weil sich gezeigt hat, dass es unter den Erntehelferinnen und Erntehelfern zu größeren Infektionsausbrüchen kommen kann. (...)

Es muss alles getan werden, um eine Ausbreitung von Covid-19 unter den Beschäftigten so früh wie möglich zu erkennen und zu stoppen. (...)"

Quelle: https://www.landkreis-celle.de...