Der Bund-Länder-Beschluss vom 25.10.2020 verschärft die Kontaktbeschränkungen. Weihnachten kann im engeren Familien- und Freundeskreis gefeiert werden. Die Corona-Regeln im Überblick.

"(...) Die Infektionszahlen sind noch immer auf einem beunruhigendem Niveau. Das sieht man an der Auslastung der Krankenhäuser und der Belegung der Intensivbetten. Um Schlimmeres zu verhindern, verlängern Bund und Länder den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember. Ziel ist es, die weiter hohe Zahl von Corona-Neuinfektionen deutlich zu senken (...).

Kontakte verringern, Infektionen verhindern

(...) Beschlossen wurde, dass der aktuell geltende Teil-Lockdown mit der Schließung unter anderem von Restaurants, Theatern, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen bis zum 20. Dezember verlängert wird. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden auf höchstens fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter diese Regelung. Weihnachten solle aber gefeiert werden können, im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. (...)

Wie es weitergeht

(...) Bis zum 20. Dezember soll sich das Infektionsgeschehen deutlich verbessern, so das Ziel. Bis Anfang Januar dürften „umfassende Beschränkungen“ insbesondere in Gastronomie und Hotels in Kraft bleiben. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder die Lage noch einmal bewerten. (...)"

Quelle: www.spd.de/aktuelles

Unter www.spd.de/aktuelles findet sich u.a. ein nützlicher Überblick zu den einzelnen Beschlüssen.

Tagesaktuelle Informationen über das Infektionsgeschehen in Niedersachsen und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus sind unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus zu finden.