Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen
Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 10 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen
Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 10 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen
Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 3 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen
Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 10 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen
Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 10 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen
Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 10 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 10 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 10 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 10 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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Abstandsregelungen ist nur eine begrenzte Teilnahme von max. 10 Bürger*innen möglich. Die Besucherplätze werden nach dem "Windhundprinzip" belegt.
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